Ansprüche aus der Pflegekasse

Die Pflegekasse leistet folgendes an Pflegebedürftige;

ab Pflegegrad 1:

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Ab Pflegegrad 2:

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Verhinderungspflege
  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen

 

Die Leistungen gelten für ambulante Pflege zur Verfügung.

Für Sie bedeutet dies, dass wir schon im Vorfeld in unserer Beratung Ihnen zur Seite stehen, um Ihre Ansprüche zu besprechen und diese für Sie zu beantragen. Somit stehen wir Ihnen nicht nur in der Leistungsphase, sondern auch in der Antragsphase zur Seite.  

Leider kennen die meisten die Leistungen nicht die Ihnen schon ab dem Pflegegrad 1 zustehen. Außerdem kennen sich viele Menschen natürlicherweise nicht mit diesem Thema aus und können es somit auch nicht in Anspruch nehmen.

Zu diesem komplexen Thema stehen wir den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zur Unterstützung an Ihrer Seite.

Durch unsere vertrauensvolle Beratung und Betreuung erhalten die Pflegebedürftigen und deren Angehörige Ihre Lebensqualität, werden motiviert, die Gesundheit und Psyche werden aufrechterhalten.

Ansprüche aus der Pflegekasse